Bundestag verabschiedet Zensurgesetz

Dienstag, 30. Juni 2009

Vor zwei Wochen hat der Bundestag das umstrittene Zensurgesetz verabschiedet.

Die letzten Aenderungen am Gesetz gab es in diesem PDF bei ODEM zu lesen. Dort war aber noch nichts davon zu lesen, dass nun doch die Unis von dem Gesetz betroffen sind. Dieses einschneidende Gesetz wurde nun mit einer ueberraschenden Geschwindigkeit durchgesetzt, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass selbst die aufmerksamen Abgeordneten wirklich wussten, ueber welche Version sie da nun abstimmen. Fefe hat es versucht klarzustellen, es ist ihm aber auch nicht gelungen.

Spannend war auch das Abstimmungsverhalten der Gruenen. Ein drittel der Abgeordneten der Gruenen meint: "Daher können wir diesem Gesetz nicht zustimmen und werden uns enthalten.". Darueber kann man wirklich nur noch den Kopf schuetteln.

Nichtsdestotrotz: Das Kind liegt nun endgueltig im Brunnen. Die Zensurinfrastruktur wird nun nicht mehr nur von den gehorsamen Providern aufgebaut, sondern auch von dem Rest. Und wenn sie einmal da ist, wird man sie nie wieder los, die Begehrlichkeiten sind einfach zu verlockend. Da hilft es auch nichts, wenn das BVerfG das Gesetz kassiert, zum Beispiel weil der Bund ueberhaupt nicht zustaendig ist, weil das naemlich Laendersache ist. Aber Argumente zu ignorieren gehoerte fuer die vielen Befuerworter von "Sperren statt Loeschen" in der gesamten monatelangen Debatte einfach dazu. Deren Petition hat es uebrigens auf 328 Mitzeichner geschafft.

In den Fernsehnachrichten wurde das Thema uebrigens vollstaendig ignoriert. Naja, fast: Der Parteiaustritt von Joerg Tauss war einen Beitrag wert, aber natuerlich nicht ohne den deutlichen Hinweis auf das laufende Ermittlungsverfahren gegen ihn. Lesenswert ist seine Antwort auf abgeordnetenwatch. Und ein echter Brueller ist die Antwort via Twitter vom Medien-muentefering. Ob der echte Muente weiss, was seine Agentur ihm da fuer Bloedsinn in den Mund legt?

Zugriff auf Vorratsdaten nach Lust und Laune?

Dienstag, 30. Juni 2009

Heise berichtet schlimmes: Schleswig-Holstein erlaubt Polizei Zugriff auf Vorratsdaten.

Unter http://madoc.bib.uni-mannheim.de/madoc/volltexte/2009/2360/pdf/TR_2009_005.pdf kann man sich ein schoenes Dokument herunterladen, das beschreibt wie die Vorratsdatenspeicherung technisch funktioniert (26 Seiten) (via lawblog).

Viele weitere Informationen gibt es unter www.vorratsdatenspeicherung.de.

Wahlempfehlung

Donnerstag, 18. Juni 2009

Die wohl groesste Katastrophe nach der naechsten Bundestagswahl ware wohl weitere vier Jahre Grosse Koalition.

Da eine Alleinregierung der ehemaligen Volksparteien nahezu ausgeschlossen ist, hilft nur eins:

Keine Stimme fuer CDU/CSU, keine Stimme fuer die SPD!

Das wichtigste ueberhaupt: Geht waehlen! Nutzt die Bequemlichkeit der Briefwahl! Und nicht vergessen: Ungueltig waehlen entspricht Nicht-Waehlen!

Depeche-Mode-Konzert in Muenchen

Montag, 15. Juni 2009

Depeche Mode haben sich am letzten Samstag erstmals im Muenchener Olympiastadion gezeigt. Seit dem Konzert 1986 in der Rudi-Sedlmayer-Halle waren sie ja immer in der Olympiahalle.

Die folgende Setlist habe ich vom Warm Up-Konzert am 6. Mai 2009 in Luxemburg und aus dem Gedaechtnis korrigiert. Irrtum vorbehalten.

01. In Chains
02. Wrong  
03. Hole to feed
04. Walking in my Shoes
05. It's no good
06. A Question of Time
07. Precious
08. Fly on the Windscreen
09. Policy of Truth (*)
10. Jezebel
11. Home (*)
12. A Question of Lust
13. Come back
14. Peace
15. In your Room
16. I feel you
17. In Sympathy
18. Enjoy The Silence
19. Never let me down again
20. Stripped
21. Master and Servant
22. Strangelove
23. Personal Jesus
24. Waiting for the Night (Bare)

(*) Aenderungen gegenueber dem Warm-Up-Konzert

Ein Bild vor und nach dem Konzert habe ich getwittert.

dyfa hat ja ihre Konzertkritik gebloggt, die ich bereits dort kommentiert habe.

Gewissensfrage 22/2009

Freitag, 12. Juni 2009

Ich habe ja nun kein SZ-Abo mehr (die coolen Chatter im Forum Krautchan waren mir zu viel), aber zum Glueck ist die Gewissensfrage aus dem freitaeglichen SZ-Magazin online.

Im Heft 22/2009 geht es um die katholische Kirche. Die Fragestellerin ueberlegt ob ihre Mitgliedschaft in der katholischen Kirche bis vor einigen Jahren sie weiterhin dazu berechtigt, in einem Fragebogen bei der Frage nach einer ehemaligen Mitgliedschaft einer extremistischen Organisation, wahrheitsgemaess mit Nein zu antworten.

Die Antwort faellt ueberraschend einseitig aus, jedoch mit einem humoristischen Unterton. So weit, so gut, so unterhaltsam.

Bemerkenswert sind jedoch die Kommentare. Doch lest einfach selbst.

Netzsperren: E-Mails betroffen?

Freitag, 12. Juni 2009

Schon vor Wochen befuerchtete das Reizzentrum, dass die DNS-Sperren auch E-Mails betreffen wuerden. Nun gibt es auch im lawblog von Mattias Schlenker ein paar Gedanken zu dem Thema.

Nach meiner Vorstellung geht es bei DNS-Sperren um die DNS-Server, die die Zugangsprovider ihren Einwahlkunden zuweisen. Kein Provider wird sich und seine Server freiwillig hinter einen manipulierten DNS-Server haengen. Ebensowenig werden irgendwelche Hosting- bzw. Housing-Kunden ihren Servern solche DNS-Server eintragen. Genau wie SDSL-Kunden (meist Firmenkunden) bei denen in der Regel eben auch keine DNS-Server-Zuweisung stattfindet.

Ausserdem kann sich jeder Webseiten-Anbieter durch eine korrekte Konfiguration selbst davor schuetzen. Der A-Record (oder auch CNAME) fuer www.example.com dient eben dem Zweck den Webserver zu kontaktieren (http/https/ssh). Mit E-Mails hat das nichts zu tun. Dafuer ist der MX-Record fuer example.com zustaendig, mail@www.example.com zu verwenden ist absolut unueblich. Und wenn dieser MX-Record dann eben nicht auf www.example.com zeigt, ist er auch nicht von einer eventuellen Sperre betroffen.

Nun bleibt also noch die Unsitte, fuer example.com einen A-Record einzutragen, der auf die gleiche IP-Adresse zeigt wie www.example.com, das ist jedoch nur durch inkonsistente PTR-Records zu realisieren. Aber auch hier gilt: Solange der MX-Record nicht auf example.com oder www.example.com zeigt, ist die Mailzustellung nicht betroffen. Wenn die Konfiguration eh schon verkorkst ist, kann man gleich noch einen weiteren, dritten A-Record mail.example.com einzutragen und den MX-Record darauf zeigen lassen.

Hinzu kommt der zu erwartende vermehrte Einsatz von https bzw. generell SSL, DNSSEC oder vergleichbaren Technologien der die Auswirkungen der Sperren weiter verkompliziert.

Ausserdem ist die Diskrepanz immer noch nicht geklaert: Saemtliche bisher veroeffentlichten Sperrlisten enthalten URLs und eben nicht nur Hostnamen. Um URLs gezielt zu sperren sind DNS-Sperren ungeeignet. Und bitte nicht vergessen: Der Gesetzesentwurf ist technologieneutral!

Aber diese ganze Diskussion ist zu diesem Zeitpunkt nicht zielfuehrend. Die Zensurinfrastruktur darf gar nicht erst kommen.

Ahnungslos. Aber betroffen.

Freitag, 12. Juni 2009

Ahnungslosigkeit hat ja schon Hr. zu Guttenberg vor ein paar Wochen sehr betroffen gemacht.

Die Antwort vom 11. Juni 2009 auf die kleine Anfrage der FDP macht nun ihre Runde. ODEM bringt die Antworten auf den Punkt - dort gibt es auch das ausfuehrliche PDF. Und natuerlich springen netzpolitik.org und lawblog auf den Zug auf. Die Bundesregierung hat keinen Schimmer und will trotzdem Artikel 5 GG ernsthaft in Gefahr bringen. Und Fr. v. d. Leyen betet in jedem Interview wieder und wieder die gleichen Maerchen und Luegen herunter.

In der SPD formiert sich ein Widerstand gegen die Gesetzesinitiative, BILD stellt den Sprecher als Verlierer dar: Der Sprecher der SPD-Linken, Björn Böhning (31), will den Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Sperrung von Kinderporno-Seiten im Internet zu Fall bringen. Der Entwurf sieht vor, dass solche Websites durch Stoppschilder gekennzeichnet werden. Wer sie trotzdem aufruft, wird strafrechtlich verfolgt. Für Böhning ist das laut „Spiegel Online“ nur „Alibi-Politik“. BILD meint: Stoppt Böhning!

Ein Tweet von @netzpolitik kommentiert das ganz gut. Der zitierte Spiegel Online-Artikel ist uebrigens dieser hier. Aber die SPD weiss ja wie man mit solchen Abweichlern umgeht.

Update: Bjoern Boehning feiert sich selbst. Recht hat er.

Update: Auch Fefe greift das Thema auf.


Ich gehoere nicht dazu

Mittwoch, 10. Juni 2009

Ralf Bendrath fragt sich bei netzpolitik.org: Wieviele sind wir?

Ich dachte ja eigentlich auch "dazu" zu gehoeren. Ich bin zwar ein Internetversteher, habe aber nicht die Piratenpartei gewaehlt.

Aber wo ich keinesfalls dazugehoeren werde ist dieser Innen-Verein. Ich werde kein TeilnehmerInnen bei einer Demo sein. Ganz ganz sicher nicht.

Die Sueddeutsche hat zu diesem alten, aber nicht tot zu kriegenden Thema eine nette Videokolumne veroeffentlicht.

Verbieten!

Dienstag, 9. Juni 2009

Kriminalitaet verbieten! Mit diesem Plakat brachte die Bayernpartei den Irrsinn, den die Politiker in letzter Zeit fordern auf den Punkt. Seltsamerweise wurde das nicht ueberall so aufgefasst. Das liegt vielleicht daran, dass Bayern nervt? und man dem Volk keinen solchen Witz zutraut. Hmm, wieviele Stimmen hat die Bayernpartei denn in Berlin bekommen? Immerhin 680, das sind 1 Promille. Glueckwunsch!

Aber Killerspiele verbieten, das hat die Innenministerkonferenz nun beschlossen, das muss sein. Ist ja klar, die stehen ja auf derselben Stufe wie Drogen und Kinderpornos und die sind ja auch verboten. Die Killerspiele, nicht die Innenminister. Einige davon sind ja Verfassungsfeinde, aber das ist nicht per se verboten. Die Innenminister, nicht die Killerspiele.

Weil bei der Europawahl wieder keine 50% Wahlbeteiligung erreicht wurden, denkt man nun ueber ein Nichtwaehlverbot nach. 50 Euro Strafe sind angedacht, na wenn's dann nicht klappt mit der Demokratie, wie dann? Und die Belgier machen das ja auch schon, das Argument zieht immer.

Besonders schoen in diesem Zusammenhang ist die Wortmeldung unseres Internet-Experten Wiefelspuetz (GOGO, GAGA, TRALAFITTI), nachdem die Drogen vom Sonntag abgeklungen sind: "Wenn es eine sichere Übertragung gibt, sollte man darüber nachdenken" gibt er zum Thema Internetwahlen von sich. Es liegt nicht daran ob die Uebertragung sicher ist oder nicht. Es geht um die Ueberpruefbarkeit der Stimmenzaehlung. Keine Wahlcomputer sagt das BVerfG, also auch keine Internetwahl. Ende der Diskussion.

Operation Ore

Sonntag, 7. Juni 2009

Zwar schon vor fast zwei Jahren in der Berliner Umschau erschienen, aber immer noch sehr lesenswert: Dossier 'Operation Ore': Der (bisher) größte Polizei-, Justiz- und Medienskandal des neuen Jahrtausends.

Gefunden im Zusammenhang dem aktuellen Telepolis-Artikel Kinderpornofälle: Das kommt ja wie bestellt.