Fussgaengerzone mit Lieferverkehr

Folgendes Schmuckstueck entdeckte ich neulich am Hohenzollernplatz (sorry, war leider schon dunkel):

Es geht also um eine Fussgaengerzone, in der Lieferverkehr erlaubt ist. Aber nur manchmal:

"von Sonntag 22:30 Uhr bis Samstag 12:45 Uhr; taeglich von 22:30 bis 12:45 Uhr; an Feiertagen ab 22:30 Uhr"

Ich habe echt ne Weile gebraucht um das zu kapieren. Der dritte Abschnitt ist ueberfluessig, da bereits vollstaendig im zweiten enthalten.

Ein "Ausser am Wochenende zwischen 12:45 Uhr und 22:30 Uhr" beschriebe das ganze kurz und treffend und vor allem verstaendlich. Sinnvoll erscheint das aber nach wie vor nicht.

Update: Jetzt erst erkenne ich die fehlende Leerzeile zwischen dem ersten und zweiten Abschnitt, das soll also zusammengehoeren. Also noch mal von vorn:

"von Sonntag 22:30 Uhr bis Samstag 12:45 Uhr taeglich von 22:30 bis 12:45 Uhr; an Feiertagen ab 22:30 Uhr"

Also darf ich jeden Tag zwischen 22:30 Uhr und 12:45 Uhr rein fahren, nur eben nicht in der Nacht von Samstag auf Sonntag. In der Nacht auf den Sonntag 04.10.2009 darf ich aber dennoch von 22:30 Uhr bis 24:00 Uhr rein fahren, weil ja am Samstag 03.10.2009 Tag der deutschen Einheit ist. Klingt ein bisschen besser, aber immer noch irgendwie wirr.

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Kommentare

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  1. Maex schreibt:

    Mal doch mal ein Bild!
    x-Achse die Tage (1-7), Y-Achse die Stunden (0-24) und dann färbst Du rot und grün ein ;-)

  2. knarf schreibt:

    Maex, das wuerde doch gar nicht reichen!

    Ich muesste ja einen aktuellen Jahreskalender verwenden (wegen der Feiertage) und den Tag nicht nur in Stunden, sondern in Viertelstunden aufteilen um das ordentlich zu visualisieren.

    Knarf

  3. Maex schreibt:

    Ist es nicht ganz einfach:
    So-Fr: 22:30 Uhr - 12:45 Uhr
    ausser vor Feiertagen

    Also Anlieferung, wenn am nächsten Tag "Werktag" ist von 22:30 Uhr bis 12:45 Uhr an dem Werktag.
    So ist es IMHO zumindest gemeint. Sa = Feiertag dürfte so nicht gemeint sein ;-)
    Eher ist es so, dass wenn der naechste Tag ein Feiertag ist, dass die Anlieferung 22:30 Uhr bis 12:45 Uhr am Feiertag nicht erlaubt ist :-)

    So steht das da aber natürlich nicht.

  4. knarf schreibt:

    Wie waere es mit:

    taeglich 22:30 Uhr - 12:45 Uhr
    nur vor Werktagen

    Kann man kuerzer ausdruecken, was gemeint ist?


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