Fussgaengerzone mit Lieferverkehr
Folgendes Schmuckstueck entdeckte ich neulich am Hohenzollernplatz (sorry, war leider schon dunkel):
Es geht also um eine Fussgaengerzone, in der Lieferverkehr erlaubt ist. Aber nur manchmal:
"von Sonntag 22:30 Uhr bis Samstag 12:45 Uhr; taeglich von 22:30 bis 12:45 Uhr; an Feiertagen ab 22:30 Uhr"
Ich habe echt ne Weile gebraucht um das zu kapieren. Der dritte Abschnitt ist ueberfluessig, da bereits vollstaendig im zweiten enthalten.
Ein "Ausser am Wochenende zwischen 12:45 Uhr und 22:30 Uhr" beschriebe das ganze kurz und treffend und vor allem verstaendlich. Sinnvoll erscheint das aber nach wie vor nicht.
Update: Jetzt erst erkenne ich die fehlende Leerzeile zwischen dem ersten und zweiten Abschnitt, das soll also zusammengehoeren. Also noch mal von vorn:
"von Sonntag 22:30 Uhr bis Samstag 12:45 Uhr taeglich von 22:30 bis 12:45 Uhr; an Feiertagen ab 22:30 Uhr"
Also darf ich jeden Tag zwischen 22:30 Uhr und 12:45 Uhr rein fahren, nur eben nicht in der Nacht von Samstag auf Sonntag. In der Nacht auf den Sonntag 04.10.2009 darf ich aber dennoch von 22:30 Uhr bis 24:00 Uhr rein fahren, weil ja am Samstag 03.10.2009 Tag der deutschen Einheit ist. Klingt ein bisschen besser, aber immer noch irgendwie wirr.