Netzsperren: Provider-Liste

Unter der URL http://zensurprovider.de/ wird eine Liste gefuehrt, in der die Haltung einiger Provider zum Thema Netzsperren deutlich wird. Provider die ohne gesetzliche Grundlage mit vorauseilendem Gehorsam reagieren statt den technisch voellig unsinnigen Versuch als untauglich zu entlarven sollten mit einer Kuendigung belohnt werden.

Dumm nur, wer auf dem Land wohnt und nur von meinem rosa Erzfeind versorgt werden kann. Kleiner Tipp: Noch ist Freizuegigkeit ein Grundrecht.

Uebrigens: Meine Anfrage an M-net wurde am 25.03.2009 beantwortet: Ohne gesetzliche Grundlage wollen sie nicht taetig werden. Als SDSL-Kunde betrifft mich das aber ohnehin nicht direkt, denn nie wird versucht mir irgendwelche DNS-Server zuzuweisen.

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Kommentare

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  1. Maex schreibt:

    Ich verstehe in der Liste nur die Trennung zwischen "sperrt nicht" und "wartet auf gesetzliche Grundlage" nicht.
    Für mich ist da kein Unterschied. Wenn es Gesetz ist, werden sie sperren müssen oder das war es dann.
    Die Unterscheidung ist also IMHO schon wieder Meinungsmache.

  2. knarf schreibt:

    Maex, ich sehe darin schon einen Unterschied: Ist der Provider aktiv dagegen (siehe das Schreiben von QSC) oder wartet er nur ab bis ihm gesagt wird, was er wie zu tun hat.

    Und natuerlich ist das Meinungsmache. Drum blogge ich ja auch darueber.

  3. Maex schreibt:

    Verstehe ich nicht. QSC sagt doch:
    > Das willkürliche Filtern von Internetseiten seitens der Zugangsanbieter birgt zudem Haftungsrisiken
    gegenüber Kunden oder Dritten. Die Bundesregierung ist hier gefordert, für Rechtssicherheit zu sorgen.

    Also sagen sie doch "ohne gesetzliche Grundlage keine Sperre".
    Würden sie jetzt noch sagen: "bei gesetzlicher Grundlage klagen wir vor dem BVerfG dagegen", könnte ich das noch eher verstehen, aber das tun sie ja nicht.

  4. knarf schreibt:

    Maex, Deine Kritik wurde teilweise erhoert. Es gibt jetzt "warten auf gesetzliche Regelung -
    grundsätzlich nicht abgeneigt" und "gezwungenermaßen ab
    gesetzlicher Regelung".


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