Ahnungslos. Aber betroffen.

Ahnungslosigkeit hat ja schon Hr. zu Guttenberg vor ein paar Wochen sehr betroffen gemacht.

Die Antwort vom 11. Juni 2009 auf die kleine Anfrage der FDP macht nun ihre Runde. ODEM bringt die Antworten auf den Punkt - dort gibt es auch das ausfuehrliche PDF. Und natuerlich springen netzpolitik.org und lawblog auf den Zug auf. Die Bundesregierung hat keinen Schimmer und will trotzdem Artikel 5 GG ernsthaft in Gefahr bringen. Und Fr. v. d. Leyen betet in jedem Interview wieder und wieder die gleichen Maerchen und Luegen herunter.

In der SPD formiert sich ein Widerstand gegen die Gesetzesinitiative, BILD stellt den Sprecher als Verlierer dar: Der Sprecher der SPD-Linken, Björn Böhning (31), will den Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Sperrung von Kinderporno-Seiten im Internet zu Fall bringen. Der Entwurf sieht vor, dass solche Websites durch Stoppschilder gekennzeichnet werden. Wer sie trotzdem aufruft, wird strafrechtlich verfolgt. Für Böhning ist das laut „Spiegel Online“ nur „Alibi-Politik“. BILD meint: Stoppt Böhning!

Ein Tweet von @netzpolitik kommentiert das ganz gut. Der zitierte Spiegel Online-Artikel ist uebrigens dieser hier. Aber die SPD weiss ja wie man mit solchen Abweichlern umgeht.

Update: Bjoern Boehning feiert sich selbst. Recht hat er.

Update: Auch Fefe greift das Thema auf.


Trackbacks

    Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: (Linear | Verschachtelt)

    Noch keine Kommentare


Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA 1CAPTCHA 2CAPTCHA 3CAPTCHA 4CAPTCHA 5