Netzsperren: Nun ist auf einmal alles anders.

Vor ein paar Tagen verkuendete ich Entwarnung, war der Meinung es haette schlimmer kommen koennen.

Vergesst ganz schnell alles was ihr ueber die bisher geplante Form der Netzsperren wisst:

Kinderporno-Sperren: Provider sollen Nutzerzugriffe loggen dürfen

- Beschraenkung auf ausser-europaeische Adressen faellt weg, also doch kein zahnloser Tiger? Gerade in Bezug auf die Frage ob uns eine schleichende Zensur droht ist das eine entscheidende Frage, die sich indirekt auch http://zensiertdas.net/ stellt.

- Es ist auf einmal von "vollqualifzierten Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten" die Rede. Die Behauptung es wuerde sich nur um leicht zu umgehende DNS-Sperren handeln, ist nicht mehr tragfaehig. Es werden ausruecklich weiterfuehrende Massnahmen erwaehnt, aber offenbar (noch) nicht verlangt. Nun drohen Transparent-Proxies bei den hoerigen Big-5 und diese zu umgehen ist mit wesentlich aufwendigeren VPN-Loesungen verbunden und sie bergen (zum Beispiel bei einer Massen-Nutzung eines populaeren Abieters) neue Gefahren. Vor allem wo steht, dass mir mein Provider mitteilen muss, welche Massnahmen er genau einleitet? Es befanden sich "Daten" wie "files.kavefish.com/pictures/collections/funny_cat_pictures/_index-list.html"  im August 2008 in der Sperrliste Australiens. Keinem scheint bisher oeffentlich aufgefallen zu sein, dass solch detaillierte Sperren mit DNS-Sperren nicht zu realisieren sind.

- die Stopp-Server sollen von den Providern betrieben werden, das las sich bisher meiner Meinung nach genau so. Denn sonst waere die Gewissheit, dass die IP-Adressen nicht zentral geloggt werden nicht zu gewaehrleisten gewesen. Das erste veroeffentliche Stopp-Schild (dafuer gibt es eine Menge Quellen und Parodien) hat sogar extra darauf verwiesen, ich bin gespannt auf die korrigierte Version. Im alten Entwurf war davon die Rede, dass die Provider Statistiken liefern sollen. Irgendwie wollte man ja auf die 400.000 geblockten Zugriffe pro Monat kommen, um hinterher Erfolg melden zu koennen. Nun soll aber detaillierter geloggt werden. Außerdem dürfen sie Zugriffs-IP-Adressen erheben und auf Anforderung an Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Dieser Satz bereitet mir Sorge, verlangt aber nach weiterer Erlaeuterung.

Update: Der Gesetzesentwurf ist nun verfuegbar.

Update: Auch bei Golem ist es Thema.

Update 22.04.2009: Heute wurde der Entwurf beschlossen. Es ist alles noch viel schlimmer: Zypries: "Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, "in Echtzeit" direkt beim Provider auf die IP-Adressen der "Nutzer" des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe." Gute Nacht.

P.S.: Morgen kuemmere ich mich um diesen daemlichen HTML-Editor. Ich versprech's!

Trackbacks

    Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: (Linear | Verschachtelt)

    Noch keine Kommentare


Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA 1CAPTCHA 2CAPTCHA 3CAPTCHA 4CAPTCHA 5